ADOLPHI-STIFTUNG

Vollstationäre Pflege

Wohnbereiche

Großzügigkeit und Geborgenheit werden in den Wohnbereichen unserer Pflegeeinrichtungen architektonisch und gestalterisch unterstützt. Breite Flure und große Gemeinschaftsräume bieten allen Bewohner*innen viel Bewegungsfreiheit, auch wenn sie auf einen Rollstuhl oder Gehhilfen angewiesen sind. Zudem schaffen sie eine nostalgische oder aber auch ortsthematische Atmosphäre um den Bewohner*innen eine vertraute Umgebung zu schaffen, in der sie ihre Erinnerungen aufblühen lassen können. In den Gemeinschaftsräumen der Wohnbereiche oder im Restaurant werden die gemeinsamen Mahlzeiten eingenommen. Sie werden auch für Betreuungsangebote und andere Aktivitäten genutzt und bieten für die Bewohner*innen zudem die Möglichkeit, sich zurückzuziehen und auszuruhen oder individuelle Tätigkeiten auszuüben. Über zentral gelegene Personen- und Bettenaufzüge sowie über weitläufige Flure und Treppenhäuser sind alle Wohnbereiche und sonstige Örtlichkeiten, wie z. B. Veranstaltungsräume bequem erreichbar.

Heimvertrag: Präambel / Vertragsgrundlagen

Die Einrichtung ist durch Abschluss eines Versorgungsvertrages gemäß § 72 SGB XI in der jeweils gültigen Fassung durch die Pflegekassen zur Erbringung vollstationärer Pflegeleistungen zugelassen. Die vorvertraglichen Informationen der Einrichtung nach § 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), sind Vertragsgrundlage, dazu gehört insbesondere die Darstellung der Wohn- und Gebäudesituation, Konzeption, Entgelte und Pflege- und Betreuungsleistung sowie die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen. Der Inhalt des Versorgungsvertrages, die Bestimmungen der Pflegesatzvereinbarungen sowie die Regelungen des Rahmenvertrages gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI zur Kurzzeitpflege und vollstationären Pflege (NRW), die Vergütungsvereinbarung nach § 84 SGB XI sind verbindlich und Grundlage des Vertrages. Sie können jederzeit durch die Einrichtung an Dritte ausgehändigt werden. Die Einrichtung erfüllt die Anforderungen der im § 112 SGB niedergelegten Grundsätze der Qualitätssicherung. Die Einrichtung ist an der externen Maßnahme zur Qualitätssicherung "Bundesrahmenhandbuch Diakoniesiegel: Pflege" beteiligt. Die Bewohnerin / der Bewohner respektiert die Grundrichtung der Einrichtung. Diese legt der Konzeption der Einrichtung zugrunde. Mit dem Vertrag werden der Bewohnerin / dem Bewohner das Unternehmensleitbild sowie das Pflegeleitbild ausgehändigt.

Pflegekosten

Die Kosten für die vollstationäre Pflege richten sich nach dem vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen festgelegten Pflegegrad. Der Anteil der Pflegekassen beträgt bei Pflegegrad 1 = 125,00 €, 2 = 770,00 €, 3 = 1.262,00 €, 4 = 1.775,00 € und bei 5 =2.005,00 €.

Nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz setzen sich die Kosten aus folgenden Bestandteilen zusammen: Pflegebedingtes Entgelt, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungsumlagebetrag.

Expertenstandards

Ein Expertenstandard ist ein Instrument der Qualitätsentwicklung. Er trifft Aussagen zu bestimmten Pflegeproblemen, die das aktuelle Wissen in Pflegewissenschaft und Pflegepraxis berücksichtigen, und enthält Handlungsrichtlinien.

Nach diesen Richtlinien wurden verbindliche Pflegestandards in unseren Häusern festgelegt.

Nachfolgend können Sie sich unsere Informationsschriften zu den einzelnen Expertenstandards herunterladen.