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Die Kosten für die vollstationäre Pflege richten sich nach dem vom Medizinischen Dienst festgelegten Pflegegrad. Der Anteil der Pflegekassen beträgt bei
Nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz setzen sich die Kosten aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- Pflegebedingtes Entgelt
- Unterkunft
- Verpflegung
- Investitionskosten
- Ausbildungsumlagebetrag